Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen erlassen (BGBl. 2017 I S. 568). Die Verordnung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Geändert werden die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, die Gefahrgutkostenverordnung sowie die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung.
Quelle: RdTW Heft 04/2017