Die EU-Mitgliedsstaaten sind durch Beschluss des Rates vom 17. Februar 2014 ermächtigt worden, das Übereinkommen von Kapstadt von 2012 über die Durchführung der Bestimmungen des Torremolinos-Protokolls von 1993 zu dem internationalen Übereinkommen von Torremolinos über die Sicherheit von Fischereifahrzeugen von 1977 zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder ihm beizutreten (ABl. 2014 Nr. L 106 S. 4).
Quelle: RdTW