Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat das Rundschreiben „Neufassung der Anleitung für wasserdichte Türen auf Fahrgastschiffen, die während der Fahrt geöffnet werden dürfen“ (MSC.1/Circ. 1564 vom 16. Juli 2017) bekannt gemacht (VkBl. 2018, 813).
Quelle: RdTW Heft 12/2018