Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine neue Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordung – EIGV) erlassen, die an die Stelle der früheren Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 5. Juli 2007 tritt. Die neue EIGV ist am 11. August 2018 in Kraft getreten (BGBl. 2018 I S. 1270).
Quelle: RdTW Heft 09/2018