Das neue Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) ist als Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen erlassen worden. Das neue VAG wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten (BGBl. 2015 I S. 434).
Quelle: RdTW