Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat neue Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB – bekannt gemacht (VkBl. 2015, 402).
Quelle: RdTW