Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Verordnung über Gebühren und Auslagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (Seeschiffbewachungsgebührenverordnung – SeeBewachGebV) vom 12. Dezember 2013 erlassen. Sie ist am 17. Dezember 2013 in Kraft getreten (BGBl. 2013 I S. 4110).
Quelle: RdTW