Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Erste Verordnung vom 25. Februar 2014 zum Erlass und zur Änderung lotsrechtlicher Vorschriften erlassen. Art. 1 der Verordnung enthält die Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsen (Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung – SeeLAuFV). Sie tritt an die Stelle der bisherigen Seelotsenausbildungs- und Ausweisverordnung (BGBl. 2014 I S. 234).
Quelle: RdTW